{"id":91,"date":"2012-12-03T17:30:30","date_gmt":"2012-12-03T16:30:30","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wordpress\/?page_id=91"},"modified":"2012-12-03T17:30:30","modified_gmt":"2012-12-03T16:30:30","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/wordpress.human-wildlife.info\/?page_id=91","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<article>\n<header>\n<article>\n<article>\n<header>\n<article><span style=\"color: #000000; font-size: x-large;\"><strong>Satzung des Human-Wildlife-Info e. V.<\/strong><\/span><\/article>\n<\/header>\n<\/article>\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz<\/p>\n<p>Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und hei\u00dft dann<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Human-Wildlife-Info e. V. <\/strong><br \/>\nGemeinn\u00fctziger Verein zur F\u00f6rderung des Miteinander von Menschen mit Wildtieren<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz in 77815 B\u00fchl\/Nordschwarzwald. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>Die Organe des Vereins bestehen aus der Mitgliedsversammlung und dem Vereinsvorstand. Der Vorstand umfasst maximal 3 Vorstandmitglieder.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 2 Vereinszweck<\/span><\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins ist F\u00f6rderung des Zusammenlebens von Mensch mit Wildtieren durch Information, Bildung, Wissenschaft und Forschung.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass<br \/>\na. eine \u00f6ffentliche, d. h. auch f\u00fcr Nicht-Vereinsmitglieder, zug\u00e4ngliche Internetpr\u00e4sentation bereitgestellt wird, welche der Information, Diskussion und Bildung dient;<br \/>\nb. \u00d6ffentlichkeitsarbeit leistet und Information und Bildung f\u00f6rdert;<br \/>\nc. Kontakte zu nationalen wie internationalen Organisationen und Akteuren unterh\u00e4lt, die sich vergleichbaren Zwecken widmen und eine fortlaufende Zusammenarbeit mit diesen anstrebt;<br \/>\nd. regelm\u00e4\u00dfige Mitteilungen, d. h. Informationen \u00fcber aktuelle Fragen, Ereignisse und Vorhaben an alle Mitglieder herausgibt;<br \/>\ne. staatliche Beh\u00f6rden, Privatpersonen oder andere relevante Akteure zu Fragen des Zusammenlebens Mensch-Wildtier ber\u00e4t;<br \/>\nf. gegebenenfalls geeignete Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen entwickelt, erprobt und evaluiert;<br \/>\ng. (perspektivisch) den Aufbau und den dauerhaften Betrieb einer Einrichtung (\u201eHuman-Wildlife-Infozentrum\u201c) f\u00f6rdert, welche f\u00fcr die Bildung, Information, Pr\u00e4sentation und Demonstration neuer Ideen und Vorhaben im Sinne der Vereinssatzung geeignet ist.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 3 Selbstlosigkeit<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mitglieder k\u00f6nnen ehrenamtlich f\u00fcr den Verein t\u00e4tig sein. Mitglieder k\u00f6nnen aber auch f\u00fcr Vereinst\u00e4tigkeiten entsprechend entlohnt werden. Der Umfang der T\u00e4tigkeit und die Verg\u00fctung muss im Vorfeld schriftlich geregelt werden.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen. Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Mitglied werden, sind aber nicht stimmberechtigt.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod aus dem Verein.<\/p>\n<p>Der Austritt kann nur zum Ende eines Quartals erfolgen und muss 2 Wochen vor dem Quartalsende schriftlich mitgeteilt werden. \u00dcbersch\u00fcssige Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden zur\u00fcckgezahlt.<\/p>\n<p>Es werden Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben. \u00dcber die F\u00e4lligkeit und H\u00f6he entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung oder vereinssch\u00e4digendem Verhalten, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 5 Mitgliederversammlung<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde.<\/p>\n<p>Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschl\u00fcsse.<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen, eine \u00c4nderung des Vereinszwecks sowie eine Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Kommt diese nicht zustande, wird eine zweite Mitgliederversammlung einberufen, in der die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreicht.<\/p>\n<p>Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht Anwesende.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.<\/p>\n<p>Aufgaben der Mitgliederversammlung:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung \u00fcber den Vereinshaushalt.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Satzungs\u00e4nderungen, \u00c4nderungen des Vereinszwecks und Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. \u00a7 26 BGB<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem\/der Vorsitzenden sowie zwei nicht alleinvertretungsberechtigten Mitgliedern. Der\/die Vorstandsvorsitzende ist zur Alleinvertretung des Vereins berechtigt.\u00a0<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 7 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand \/ Beirat<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft, ob und in welcher Anzahl weitere gesch\u00e4ftsf\u00fchrende, nicht vertretungsberechtigte (i.S. des \u00a7 26 BGB) Vorstandsmitglieder gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>Er\u00a0 fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit, hier\u00fcber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.<\/p>\n<p>Vorstandsmitglieder d\u00fcrfen f\u00fcr Ihre T\u00e4tigkeit eine angemessene Verg\u00fctung erhalten.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist berechtigt, MitarbeiterInnen mit der Erledigung der laufenden Vereinsgesch\u00e4fte zu betrauen.<\/p>\n<p>Der Vorstand l\u00e4dt schriftlich (dies kann auch per Email erfolgen) mindestens zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.<\/p>\n<p>Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende \u00c4nderungen eigenst\u00e4ndig durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 8 Revision<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mindestens eine\/n Revisor\/in. Die Aufgaben sind die Rechnungspr\u00fcfung und die \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschl\u00fcsse.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a7 9 Aufl\u00f6sung \/ Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den WWF Deutschland der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<\/article>\n<\/header>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Human-Wildlife-Info e. V. \u00a7 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und hei\u00dft dann Human-Wildlife-Info e. V. Gemeinn\u00fctziger Verein zur F\u00f6rderung des Miteinander von Menschen mit Wildtieren Er hat seinen Sitz in 77815 B\u00fchl\/Nordschwarzwald. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 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